Neuregelung für Zeitsoldaten

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Für Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten der Bundeswehr wird ab dem 1. Januar 2019 das SV-Versicherungsrecht verändert. Durch ein erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung wird ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Zu dem wird nach dem Ende der Dienstzeit ein Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen gewährt. Dieser tritt an die Stelle der bis dato geleisteten Beihilfe.